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In Ihrem Traum vom eigenen Wintergarten könnte die BAFA, (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine wichtige Rolle spielen. Sie unterstützt energieeffiziente Bauprojekte, einschließlich Wintergärten, durch zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse.
Stellen Sie sich vor, Ihr Wintergarten ist nicht nur ihr
neuer Lieblingsort, sondern hilft auch dabei, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu steigern. So können Sie die Wärme der Sonne nutzen, um die Heizkosten zu reduzieren.
Wie genau das funktioniert und mit welchen Förderungen für den Wintergarten Sie rechnen können, dass erfahren Sie in diesem Beitrag.
Matthias Brack
Wie Sie eine staatliche Förderung für Ihren geplanten Wintergarten bekommen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bei der energetischen Ertüchtigung und Sanierung von Gebäuden gibt es Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Für reine Kaltwintergärten gibt es keine Förderung. Beim Anbau an ein bestehendes Gebäude kann je nach Ausführung die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) greifen. Eine Förderung muss vor Auftragserteilung beantragt werden.
BEG EM (Zuschuss):
BEG WG (Kredit):
BEG Klimafreundlicher Neubau:
Bitte beachten Sie, dass weitere Details und Bedingungen auf den entsprechenden Internetseiten der BAFA und der KfW-Förderbank zu finden sind. Selbstverständlich helfen wir auch gerne weiter und unterstützen Sie bei der Beantragung und der Suche eines passenden Energieeffizienz-Experten.
Wohnraumerweiterung und Sanierung – was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, genauer gesagt, wohnwirtschaftlich genutzte Flächen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.
Darunter fällt dann auch die Wohnraumerweiterung, zum Beispiel durch einen Anbau, wie einen Wintergarten oder einen Flachdachanbau. Ebenso der Ausbau von Dachgeschossen und Nebenräume, die bisher nicht beheizt waren und jetzt isoliert und beheizt werden sollen. All diese Maßnahmen sind nun förderfähig.
Förderfähig sind dabei auch die Dämmung der Gebäudehülle, Austausch und Ertüchtigung von Fenstern und Außentüre. Also auch großflächige, gut gedämmte Schiebetüren und Faltanlagen sind unter bestimmen Voraussetzungen förderfähig.
Spannend ist auch, dass alle Maßnahmen gefördert werden, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Das umfasst die Materialien und auch den Einbau durch einen Fachunternehmer. Es werden ebenso alle notwendigen Nebenarbeiten gefördert, die unmittelbar im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen, z.B. sogenannte Wiederherstellungskosten durch Maler, Fliesenleger, Verputzer.
Ein Beispiel: beim Austausch von Fenstern, oder der Erweiterung durch einen Wintergarten entstehen auch Maurerarbeiten, diese sind dann ebenfalls ansetzbar.
Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm können auch Kosten für Komponenten wie:
Es werden zudem auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung gefördert. Insofern macht es durchaus auch Sinn vor Baubeginn einen qualifizierten Energieberater mit ins Boot zu holen. Selbstverständlich können wir Ihnen hier gerne weiterhelfen und Adressen vermitteln.
Einige Einschränkungen gibt es jedoch auch: So werden beispielsweise unbeheizte Nebenräume, also klassische Kaltwintergärten, nicht gefördert. Die Förderung gilt hauptsächlich für private Hauseigentümer oder Mieter, Unternehmen, Kommunen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Finanzierungspartner.
Denken Sie daran, es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Traum vom energieeffizienten Wintergarten zu realisieren. Mit den richtigen Informationen und etwas Unterstützung können Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen.
Wohngebäude im Sinne dieses Förderprogramms sind Gebäude nach § 2 Energieeinsparverordnung, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Keine Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Boardinghäuser (als Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen, sowie Wochenendhäuser. Die Förderung gilt grundsätzlich nur für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Bei der Kreditvariante werden die Anträge über die Hausbank oder Versicherung gestellt. Hier werden auch die Zinskonditionen dann endgültig festgelegt.
Ganz wichtig: Die Anträge müssen Sie unbedingt vor Baubeginn stellen!
Die Antragstellung geht nur über einen Energieeffizienz-Experten, der bei den Einzelmaßnahmen die Qualitäten der Bauteile feststellt und ihm müssen auch diese Qualitäten durch den Fachunternehmer später bestätigt werden.
Bei der Kreditvariante wird ausschließlich über die Hausbank beantragt, bei der Zuschussvariante kann der Zuschussnehmer auch über das Portal der KfW den Antrag selbst stellen. Hier gibt es dann auch gleich eine Zusage und danach kann mit der Baumaßnahme umgehend begonnen werden.
Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, dann werden dem Energieeffizienzexperten die Schlussrechnungen und die Nachweise zur Prüfung vorgelegt. Beim Effizienzhaus müssen Sie auch die Dokumentationen vorlegen. Danach wird Ihnen eine Bestätigung ausgestellt.
Im Anschluss wird der Zuschuss von der KfW-Bank ausbezahlt oder der Tilgungszuschuss gutgeschrieben und vom Kreditbetrag abgezogen.
Sie finden zudem ausführliche Tipps zur Planung Ihres Traum-Wintergartens in unserem großen „Wintergarten Ratgeber“.
Die Förderung für den Wintergarten bietet mehrere Vorteile:
Insgesamt ist die Förderung für den Wintergarten eine attraktive und sinnvolle Finanzierungsoption. Sie ermöglicht die Realisierung eines energieeffizienten und komfortablen Wohnprojekts, reduziert die finanzielle Belastung und trägt zum Umweltschutz bei.
Die ausführliche Beschreibung und die passenden Merkblätter erhalten Sie im LaCasa Allgäu. Senden Sie einfach eine kurze Mail an info@lacasa-allgaeu.de. Gerne helfen Ihnen unsere Experten auch bei der Wahl des richtigen Energieberaters und der Beantragung der Zuschüsse weiter.
Dieser Beitrag ersetzt keine qualifizierte Beratung und kann nur erste Möglichkeiten aufzeigen.
Matthias Brack ist „Wintergartenbauer aus Leidenschaft“ mit seinem Team, hat er bereits über 2500 Wintergärten, Terrassenüberdachungen und „Wohlfühlräume im Freien“ geschaffen.
Mit seinem Handwerkernetzwerk La Casa Allgäu, kümmert er sich gemeinsam mit 7 anderen Firmen auch um alle anderen anfallenden Gewerke rund um das Thema „Outdoor-Living“.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung suchen, schreiben Sie uns gern eine Nachricht oder besuchen Sie uns in der Wintergartenausstellung im La Casa Allgäu.
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Am 07.11. und 08.11.2026 jeweils von 11-16 Uhr finden unsere Lieblingsplatz Tage zum Tag des Schreiners im La Casa in Dietmannsried statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Weitere Informationen zum Event findet Sie auf der La Casa Homepage!
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