Die neue Bayerische Bauordnung bringt ab 2025 einige wichtige Änderungen mit sich. Weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und mehr Freiheit – so das Versprechen. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Denn neben vielen Vorteilen gibt es auch einige Fallstricke, auf die Sie unbedingt achten sollten – besonders, wenn Sie eine Terrassenüberdachung, ein Lamellendach oder einen Wintergarten planen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert, worauf Sie achten müssen und wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können.
Inhaltsverzeichnis
- Genehmigungsfreie Anbauten bleiben – mit Einschränkungen
- Tiefer bauen ohne Genehmigung – aber nicht bei Wintergärten
- Digitalisierung des Bauverfahrens: Schneller zum Ziel
- Mehr Spielraum bei Abstandsflächen und Bebauungsdichte
- Erleichterungen für die Gastronomie: Mehr Sitzplätze im Außenbereich.
- Wintergarten? Weiterhin genehmigungspflichtig – aber oft förderfähig
Neue Bauvorschriften in Bayern 2025 (Video)
Genehmigungsfreie Anbauten bleiben – mit Einschränkungen
Die gute Nachricht zuerst: Auch ab 2025 bleiben Anbauten bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei. Das betrifft insbesondere Terrassenüberdachungen und Lamellendächer. Wenn Sie also im Rahmen dieser Größenordnung bauen, benötigen Sie grundsätzlich keine Baugenehmigung.
Aber Vorsicht: Genehmigungsfrei bedeutet nicht grenzenlos erlaubt. Örtliche Bebauungspläne und Abstandsregelungen gelten weiterhin und können den Bau einschränken. Es ist daher ratsam, sich vorab mit den Regelungen Ihrer Kommune vertraut zu machen – oder sich professionell beraten zu lassen.



Tiefer bauen ohne Genehmigung – aber nicht bei Wintergärten
Ein echter Durchbruch: Die bisherige Tiefenbegrenzung von 3 Metern fällt weg. Damit dürfen Sie Ihre Überdachung künftig auch tiefer als 3 Meter planen – ohne zusätzliche Genehmigung.
Doch Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Wintergärten oder Kaltwintergärten. In diesen Fällen ist weiterhin eine Genehmigung erforderlich, ganz gleich, wie tief der Anbau geplant ist. Viele Bauherren gehen davon aus, dass die neue Freiheit für alle Anbauten gilt – das ist leider nicht so. Wer einen Wintergarten plant, sollte sich daher frühzeitig mit den entsprechenden Genehmigungsanforderungen auseinandersetzen.



Digitalisierung des Bauverfahrens: Schneller zum Ziel
Ein großer Fortschritt betrifft die Einreichung von Bauanträgen: Diese können ab 2025 vollständig digital gestellt werden. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Konkret müssen Landratsämter künftig innerhalb von 14 Tagen mitteilen, ob alle Unterlagen vollständig sind oder ob noch Ergänzungen nötig sind. Fehlen Unterlagen, wird eine Frist zur Nachreichung gesetzt. Erst danach beginnt die eigentliche Bearbeitungsfrist – die in der Regel nicht länger als drei Monate dauern sollte, sofern das Bauvorhaben nicht besonders komplex ist.
Ein weiterer Vorteil: Bauvorhaben, die unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren fallen, werden bevorzugt und schneller bearbeitet. Die Anträge werden künftig direkt bei den Landratsämtern oder Städten eingereicht – und nicht mehr bei den Bauämtern der Kommunen.
Mehr Spielraum bei Abstandsflächen und Bebauungsdichte
In vielen städtischen Gebieten werden außerdem die Mindestabstände reduziert, um eine dichtere Bebauung zu ermöglichen. Das verschafft Ihnen unter Umständen zusätzlichen Raum für Erweiterungen – sei es für Überdachungen, Wintergärten oder andere Bauprojekte.
Aber auch hier gilt: Diese Anpassung ist nicht flächendeckend. Prüfen Sie daher im Vorfeld genau, ob Ihr Grundstück von den neuen Regelungen profitiert.ogar Energie erzeugen.






Erleichterungen für die Gastronomie: Mehr Sitzplätze im Außenbereich.
Besonders Gastronomen dürfen sich freuen: Überdachte Außenbereiche gelten künftig bis zu einer Größe von 60 Sitzplätzen bzw. 100 Sitzplätzen bei Erdgeschossflächen als vereinfachte Bauvorhaben. Damit entfallen viele bisherige Sonderregelungen, was den Ausbau von Außenflächen für Restaurants und Cafés deutlich erleichtert. So lässt sich die Außengastronomie attraktiver gestalten – ohne langwierige Verfahren.
Wintergarten? Weiterhin genehmigungspflichtig – aber oft förderfähig
Wenn Sie einen Wintergarten bauen möchten, gilt auch weiterhin ein deutlich strengeres Regelwerk. Eine Genehmigung ist in jedem Fall erforderlich – unabhängig von Größe oder Tiefe.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Viele Wintergärten sind weiterhin förderfähig, insbesondere wenn sie energetisch hochwertige Standards erfüllen. Wer hier auf eine durchdachte Planung setzt, kann nicht nur Energie sparen, sondern auch von attraktiven Zuschüssen profitieren.
Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen
Wir empfehlen Ihnen: Holen Sie sich frühzeitig fachkundige Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt rechtlich abgesichert ist. Ob genehmigungsfrei oder nicht – eine kompetente Einschätzung spart Zeit, Geld und Nerven.
Kostenloser Ratgeber für Sie: Alles zur Planung, Genehmigung & Förderung
Damit Sie bestens vorbereitet sind, schenken wir Ihnen unser interaktives Wintergarten Workbook. Darin finden Sie alle Informationen zur Planung, Genehmigung und Förderung – kompakt, übersichtlich und praxisnah.
Fazit: Die neue Bayerische Bauordnung 2025 bietet viele Chancen für private Bauherren und Gastronomen – besonders durch mehr Genehmigungsfreiheit, digitale Verfahren und gelockerte Vorgaben. Doch sie bringt auch neue Regeln mit sich, die es zu beachten gilt. Wer plant, sollte sich rechtzeitig informieren und beraten lassen – vor allem, wenn es um Wintergärten geht.
Sie haben Fragen zu den neuen Bauvorschriften oder möchten wissen, ob Ihr Projekt genehmigungsfrei ist? Schreiben Sie uns gerne oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Der Autor:
Matthias Brack ist „Wintergartenbauer aus Leidenschaft“ mit seinem Team, hat er bereits über 2500 Wintergärten, Terrassenüberdachungen und „Wohlfühlräume im Freien“ geschaffen.
Mit seinem Handwerkernetzwerk La Casa Allgäu, kümmert er sich gemeinsam mit 7 anderen Firmen auch um alle anderen anfallenden Gewerke rund um das Thema „Outdoor-Living“.
Brack Wintergarten – Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit
Brack Wintergarten steht für höchste Präzision und modernste Technik. Dank eigener Produktion und hochmoderner Maschinen wird jeder Wintergarten präzise geplant und effizient gefertigt. Durch den Einsatz von 3D-Planung und Virtual Reality (VR) erleben Kunden ihren Wintergarten bereits vorab. Die vollständig digitale Arbeitsweise – von der papierlosen Büroführung bis zu smarten Baustellen-Apps – sorgt für optimale Abläufe. Auch Nachhaltigkeit hat bei Brack Wintergarten einen hohen Stellenwert: Es werden Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft und langlebiges Aluminium verwendet, eigene Solaranlagen erzeugen umweltfreundlichen Strom, und Holzabfälle dienen als Heizmaterial. Zudem fördert das Unternehmen lokale Vereine und setzt auf regionale Lieferketten, wodurch 90 % der Partner aus der Umgebung stammen.


