Förderung für Wintergärten und Wohnraumerweiterungen

In Ihrem Traum vom eigenen Wintergarten könnte die BAFA, (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine wichtige Rolle spielen. Sie unterstützt energieeffiziente Bauprojekte, einschließlich Wintergärten, durch zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse.

Stellen Sie sich vor, Ihr Wintergarten ist nicht nur ihr neuer Lieblingsort, sondern hilft auch dabei, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu steigern. So können Sie die Wärme der Sonne nutzen, um die Heizkosten zu reduzieren.

Wie genau das funktioniert und mit welchen Förderungen für den Wintergarten Sie rechnen können, dass erfahren Sie in diesem Beitrag.

Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung

Bei der energetischen Ertüchtigung und Sanierung von Gebäuden gibt es Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Für reine Kaltwintergärten gibt es keine Förderung. Beim Anbau an ein bestehendes Gebäude kann je nach Ausführung die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) greifen. Eine Förderung muss vor Auftragserteilung beantragt werden.


Wie sehen die einzelnen Programme im Detail aus?

BEG EM (Zuschuss):

  • Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes.
  • Zuschuss über die BAFA, abhängig von den förderfähigen Ausgaben.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro brutto.
  • Förderung begrenzt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und 600.000 Euro pro Gebäude.

BEG WG (Kredit):

  • Förderung als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Förderbank.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
  • Tilgungszuschuss abhängig vom Effizienzhausstandard.

BEG Klimafreundlicher Neubau:

  • Förderung eines Neubaus als Kredit über die KfW-Förderbank.
  • Energieeffizienz-Experte erforderlich.
  • Neubau muss Effizienzhausstandard 40 entsprechen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.


§35c EStG – nachträgliche Geltungsmachung:

  • Steuerlicher Abzug von 20% der Aufwendungen aufgrund energetischer Sanierung und erweiterter Wohnfläche.


Bitte beachten Sie, dass weitere Details und Bedingungen auf den entsprechenden Internetseiten der BAFA und der KfW-Förderbank zu finden sind. Selbstverständlich helfen wir auch gerne weiter und unterstützen Sie bei der Beantragung und der Suche eines passenden Energieeffizienz-Experten.

Wohnraumerweiterung und Sanierung – was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, genauer gesagt, wohnwirtschaftlich genutzte Flächen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.

Darunter fällt dann auch die Wohnraumerweiterung, zum Beispiel durch einen Anbau, wie einen Wintergarten oder einen Flachdachanbau. Ebenso der Ausbau von Dachgeschossen und Nebenräume, die bisher nicht beheizt waren und jetzt isoliert und beheizt werden sollen. All diese Maßnahmen sind nun förderfähig.

Förderfähig sind dabei auch die Dämmung der Gebäudehülle, Austausch und Ertüchtigung von Fenstern und Außentüre. Also auch großflächige, gut gedämmte Schiebetüren und Faltanlagen sind unter bestimmen Voraussetzungen förderfähig.

Spannend ist auch, dass alle Maßnahmen gefördert werden, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Das umfasst die Materialien und auch den Einbau durch einen Fachunternehmer. Es werden ebenso alle notwendigen Nebenarbeiten gefördert, die unmittelbar im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen, z.B. sogenannte Wiederherstellungskosten durch Maler, Fliesenleger, Verputzer.

Ein Beispiel: beim Austausch von Fenstern, oder der Erweiterung durch einen Wintergarten entstehen auch Maurerarbeiten, diese sind dann ebenfalls ansetzbar.

Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm können auch Kosten für Komponenten wie:

  • Ladestationen für Elektroautos,
  • sommerlicher Wärmeschutz (also Beschattungsanlagen, was sehr interessant beim Wintergarten sein kann),
  • mechanische Sicherheitseinrichtungen gegen Einbruch (z.B. zusätzliche Verriegelungen bei Fenstern) und
  • Smart Home Systeme, also die klassische Wintergartensteuerung gefördert werden.

Es werden zudem auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung gefördert. Insofern macht es durchaus auch Sinn vor Baubeginn einen qualifizierten Energieberater mit ins Boot zu holen. Selbstverständlich können wir Ihnen hier gerne weiterhelfen und Adressen vermitteln.

Was wird nicht gefördert?

Einige Einschränkungen gibt es jedoch auch: So werden beispielsweise unbeheizte Nebenräume, also klassische Kaltwintergärten, nicht gefördert. Die Förderung gilt hauptsächlich für private Hauseigentümer oder Mieter, Unternehmen, Kommunen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Finanzierungspartner.

Denken Sie daran, es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Traum vom energieeffizienten Wintergarten zu realisieren. Mit den richtigen Informationen und etwas Unterstützung können Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen.

Für wen gilt die Förderung?

Wohngebäude im Sinne dieses Förderprogramms sind Gebäude nach § 2 Energieeinsparverordnung, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Keine Wohngebäude im Sinne dieses Förderprodukts sind Boardinghäuser (als Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen, sowie Wochenendhäuser. Die Förderung gilt grundsätzlich nur für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Wie komme ich an die Förderung für den Wintergarten?

Bei der Kreditvariante werden die Anträge über die Hausbank oder Versicherung gestellt. Hier werden auch die Zinskonditionen dann endgültig festgelegt.

Ganz wichtig: Die Anträge müssen Sie unbedingt vor Baubeginn stellen!

Die Antragstellung geht nur über einen Energieeffizienz-Experten, der bei den Einzelmaßnahmen die Qualitäten der Bauteile feststellt und ihm müssen auch diese Qualitäten durch den Fachunternehmer später bestätigt werden.

Bei der Kreditvariante wird ausschließlich über die Hausbank beantragt, bei der Zuschussvariante kann der Zuschussnehmer auch über das Portal der KfW den Antrag selbst stellen. Hier gibt es dann auch gleich eine Zusage und danach kann mit der Baumaßnahme umgehend begonnen werden.


Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, dann werden dem Energieeffizienzexperten die Schlussrechnungen und die Nachweise zur Prüfung vorgelegt. Beim Effizienzhaus müssen Sie auch die Dokumentationen vorlegen. Danach wird Ihnen eine Bestätigung ausgestellt.

Im Anschluss wird der Zuschuss von der KfW-Bank ausbezahlt oder der Tilgungszuschuss gutgeschrieben und vom Kreditbetrag abgezogen.

Staatliche Förderung für deinen Wintergarten: Ein Wegweiser durch BAFA, KfW und Steuerspartricks (Video)

Planung eines effizienten Wintergartens: Praktische Tipps

  1. Klären Sie den Zweck: Bevor Sie mit der Planung Ihres Wintergartens beginnen, ist es wichtig, den beabsichtigten Zweck festzulegen. Soll er als erweiterter Wohnbereich, Gewächshaus oder Arbeitsplatz dienen? Ihre Antwort auf diese Frage erleichtert Ihnen die Auswahl der optimalen Größe, Form und Ausstattung für Ihren Wintergarten.
  2. Bestimmen Sie den optimalen Standort: Der Standort Ihres Wintergartens spielt eine wesentliche Rolle für dessen Nutzbarkeit. Idealerweise sollte er an der Süd- oder Westseite Ihres Hauses positioniert sein, um das Maximum an Sonnenlicht einzufangen. Stellen Sie sicher, dass der ausgewählte Standort genügend Platz für den Wintergarten in Ihrer bevorzugten Größe und Form bietet.
  3. Wählen Sie geeignete Materialien: Wintergärten können aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff (inklusive PVC) hergestellt werden. Jedes Material hat seine eigenen Vorzüge und Einschränkungen. In unserem Artikel „Welches Material für den Wintergarten“ erfahren Sie mehr über die verschiedenen Materialoptionen und ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
  4. Priorisieren Sie Isolierung und Verglasung: Um Ihren Wintergarten auch in kälteren Monaten angenehm nutzen zu können, ist eine wirksame Isolierung und Verglasung essentiell. Entscheiden Sie sich für energieeffiziente Verglasungen wie Doppel- oder Dreifachverglasungen und sorgen Sie für eine adäquate Isolierung, um Wärmeverlust zu minimieren.
  5. Implementieren Sie Belüftung und Beschattung: Um Überhitzung im Sommer und Schimmelbildung im Winter zu vermeiden, ist eine ausreichende Belüftung sowie geeignete Beschattungseinrichtungen wichtig. In unserem Beitrag „Beschattung Wintergarten & Terrasse – Was ist möglich und sinnvoll?“ erfahren Sie mehr über die verschiedenen Beschattungsoptionen und deren jeweilige Vor- und Nachteile.
  6. Planen Sie die Inneneinrichtung: Die Inneneinrichtung Ihres Wintergartens sollte funktional und ästhetisch sein. Wählen Sie Möbel und Dekorationen, die den Raum optimal nutzen und zur gewünschten Nutzung passen.
  7. Beachten Sie Genehmigungen und Vorschriften: Informieren Sie sich vor Baubeginn über örtliche Bauvorschriften und die erforderlichen Genehmigungen. In einigen Gebieten kann der Bau eines Wintergartens genehmigungspflichtig sein. Es ist wichtig, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
  8. Legen Sie Budget und Zeitplan fest: Erstellen Sie ein realistisches Budget und einen Zeitplan für den Bau Ihres Wintergartens. Berücksichtigen Sie potenzielle Verzögerungen durch Wetterbedingungen oder Lieferprobleme.
  9. Ziehen Sie Fachleute hinzu: Obwohl es möglich ist, einen Wintergarten selbst zu bauen, kann es in vielen Fällen ratsam sein, Fachleute wie Architekten oder Wintergarten-Spezialisten zu konsultieren. Sie können Ihnen wertvolle Ratschläge geben und sicherstellen, dass Ihr Wintergarten den geltenden Vorschriften entspricht und langlebig ist.
  10. Pflege und Wartung: Um Ihren Wintergarten in bestem Zustand zu halten, ist regelmäßige Pflege und Wartung notwendig. Hierzu gehört das Reinigen der Fenster und Rahmen, das Prüfen der Dichtungen und Isolierung sowie das Ölen von Holzelementen. In unserem Artikel „Wintergartenreinigung – Tipps & Tricks, wie Sie einen schmutzigen Wintergarten vermeiden!“ finden Sie mehr dazu.

Sie finden zudem ausführliche Tipps zur Planung Ihres Traum-Wintergartens in unserem großen „Wintergarten Ratgeber“.

Fazit – Warum die Förderung für den Wintergarten eine gute Entscheidung ist

Die Förderung für den Wintergarten bietet mehrere Vorteile:

  • Finanzielle Entlastung: Die Förderung hilft, die Gesamtkosten des Wintergartenprojekts durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse erheblich zu senken.
  • Energieeffizienz: Ein nach oben genannten Standards gebauter Wintergarten ist energieeffizient und hilft, Heiz- und Kühlkosten zu senken. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Ihre Geldbörse.
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Ein energieeffizienter Wintergarten kann den Wert Ihrer Immobilie steigern, da er den steigenden Anforderungen an nachhaltiges Bauen und Wohnen entspricht.
  • Verbesserter Wohnkomfort: Ein Wintergarten bietet zusätzlichen Wohnraum und erhöht den Wohnkomfort. Mit der Förderung können Sie eine qualitativ hochwertige und energieeffiziente Lösung umsetzen, die den Komfort und die Lebensqualität steigert.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Indem Sie die Förderung für einen energieeffizienten Wintergarten nutzen, tragen Sie zum Klimaschutz bei und helfen, den Energiebedarf und die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Insgesamt ist die Förderung für den Wintergarten eine attraktive und sinnvolle Finanzierungsoption. Sie ermöglicht die Realisierung eines energieeffizienten und komfortablen Wohnprojekts, reduziert die finanzielle Belastung und trägt zum Umweltschutz bei.

Wünschen Sie sich mehr Information und Beratung zur Wintergarten Förderung?

Die ausführliche Beschreibung und die passenden Merkblätter erhalten Sie im LaCasa Allgäu. Senden Sie einfach eine kurze Mail an info@lacasa-allgaeu.de. Gerne helfen Ihnen unsere Experten auch bei der Wahl des richtigen Energieberaters und der Beantragung der Zuschüsse weiter.

Dieser Beitrag ersetzt keine qualifizierte Beratung und kann nur erste Möglichkeiten aufzeigen.

Der Autor:

Matthias Brack ist „Wintergartenbauer aus Leidenschaft“ mit seinem Team, hat er bereits über 2500 Wintergärten, Terrassenüberdachungen und „Wohlfühlräume im Freien“ geschaffen.

Mit seinem Handwerkernetzwerk La Casa Allgäu, kümmert er sich gemeinsam mit 7 anderen Firmen auch um alle anderen anfallenden Gewerke rund um das Thema „Outdoor-Living“.


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